Stand: 12. Juni 2026
Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und dem niederländischen Text ist der niederländische Text maßgeblich.
Artikel 1 — Begriffsbestimmungen
- Auftragnehmer: Arian Masselink BV, handelnd unter Transportkoppeling.nl, mit Sitz in Brandweerstraat 28, 7514 AE Enschede, Niederlande, Handelsregister (KvK, Niederlande) 08215607.
- Auftraggeber: die Partei, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und dem Auftragnehmer einen Auftrag erteilt.
- Auftrag: sämtliche Tätigkeiten im Bereich EDI- und API-Integrationen, Anbindungen zwischen Systemen, Beratung und Betreuung.
Artikel 2 — Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge des Auftragnehmers. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Der Geltung von Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich für gewerbliche Auftraggeber.
Artikel 3 — Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind unverbindlich und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail erfolgte) Annahme durch den Auftraggeber zustande oder dadurch, dass der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers mit der Ausführung begonnen hat.
Artikel 4 — Ausführung
Der Auftragnehmer führt den Auftrag nach bestem Wissen und Können aus. Es besteht eine Bemühungspflicht; ein bestimmtes Ergebnis wird nur garantiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer darf bei der Ausführung Dritte einsetzen. Angegebene Fristen sind Richtwerte und gelten nicht als Fixtermine (fatale termijnen).
Artikel 5 — Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für rechtzeitigen Zugang zu den erforderlichen Systemen, Unterlagen, Testumgebungen und Ansprechpartnern — auch bei Dritten wie Anbietern von TMS-, WMS- oder ERP-Software. Verzögerungen oder Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass diese Mitwirkung ausbleibt, gehen zulasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber bleibt selbst für seine eigenen Daten und für angemessene Sicherungskopien (Backups) dieser Daten verantwortlich.
Artikel 6 — Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung schuldet der Auftraggeber ohne Mahnung die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte (wettelijke handelsrente) sowie die außergerichtlichen Inkassokosten. Der Auftragnehmer darf die Ausführung aussetzen, solange fällige Rechnungen unbezahlt sind.
Artikel 7 — Zusatzleistungen
Änderungen oder Erweiterungen außerhalb des vereinbarten Umfangs des Auftrags gelten als Zusatzleistungen. Zusatzleistungen werden vorab angekündigt und zu den üblichen Sätzen gesondert in Rechnung gestellt.
Artikel 8 — Geistiges Eigentum
Alle Rechte des geistigen Eigentums an den vom Auftragnehmer entwickelten Schnittstellen, Programmen, Dokumentationen und Arbeitsmethoden liegen beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Der Auftragnehmer darf allgemeines Wissen, Fähigkeiten und wiederverwendbare Komponenten, die bei der Ausführung entwickelt wurden, für andere Aufträge nutzen.
Artikel 9 — Geheimhaltung und Daten
Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — darunter Geschäftsdaten im Nachrichtenverkehr und in Datenflüssen — vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Ausführung des Auftrags. Soweit der Auftragnehmer bei der Ausführung personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies gemäß der Datenschutzerklärung, und die Parteien schließen bei Bedarf einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Artikel 10 — Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden, die die Folge einer ihm zurechenbaren Pflichtverletzung sind. Die Haftung ist pro Ereignis (wobei zusammenhängende Ereignisse als ein Ereignis gelten) auf den Betrag begrenzt, der in den drei Monaten vor dem Ereignis für den betreffenden Auftrag in Rechnung gestellt wurde. Der Auftragnehmer haftet niemals für mittelbare Schäden, darunter Folgeschäden, entgangener Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechung. Jeder Anspruch erlischt 12 Monate, nachdem der Auftraggeber von dem Schaden Kenntnis erlangt hat. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit (bewuste roekeloosheid) des Auftragnehmers.
Artikel 11 — Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Störungen bei Hosting-, Netzwerk- oder Softwareanbietern (darunter Anbieter von TMS-, WMS- oder ERP-Software), Internetstörungen und sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Während der höheren Gewalt ruhen die Verpflichtungen. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage, dürfen beide Parteien den Vertrag für den nicht ausgeführten Teil auflösen (ontbinden), ohne dass gegenseitig Schadensersatz geschuldet ist.
Artikel 12 — Laufzeit und Beendigung
Verträge über laufende Betreuung oder Überwachung (Monitoring) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart, und sind schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar. Bei Beendigung bleiben bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten geschuldet.
Artikel 13 — Anwendbares Recht
Auf alle Verträge findet niederländisches Recht Anwendung. Streitigkeiten werden dem zuständigen Richter der Rechtbank Overijssel (Niederlande) vorgelegt, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.